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Politik: Herausforderung Glücksspielregulierung

Vortrag von Martin Stadelmaier beim 3. Bundeskongress zum Glücksspielwesen am 15. Mai 2018 in Berlin

Die glücksspielpolitische und glücksspielrechtliche Lage hat sich in den vergangenen Monaten nachhaltig geändert. Im Frühjahr 2018 treffen wir auf folgende Situation:

Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2016 und die beiden vom 26. Oktober 2017 sowie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 haben die deutsche Glücksspielregulierung in allen wesentlichen Punkten bestätigt.

Klarheit auf europäischer Ebene

Auch auf europäischer Ebene wurde Klarheit geschaffen. Die EU Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingestellt, die Untätigkeitsbeschwerde gegen die EU-Kommission durch den Deutschen Sportwettenverband wurde vom EU-Ombudsmann abgewiesen. Nicht zuletzt der Europäische Gerichtshof hat in Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung die Regelungskompetenz der Mitgliedsstaaten (C-166/17, 19.10.2017, Sportingbet PLC vers. Santa Casa da Misericórdia de Lisboa) und darin eingebettet die Notwendigkeit der Diskriminierungsfreiheit (C-3/17, 28.02.2018, Sporting Odds vers. Ungarische Finanzverwaltung) unterstrichen.

Die Bestätigung der Glücksspielgesetze der Länder Bayern, Berlin und Saarland hat im Automatenbereich insbesondere zum Verbundverbot und Abstandsgebot Klarheit geschaffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ausführlich die Vereinbarkeit des Glücksspielstaatsvertrags mit dem geltenden deutschen Recht begründet und seine Europarechtskonformität festgestellt.

Die Länder (und auch der Bund) wären geradezu „von allen guten Geistern“ verlassen, wenn sie diese – seit 20 Jahren der Debatte und rechtlichen Auseinandersetzung – gewonnene Stabilität gefährden oder gar aufgeben würden. Und wir alle wären gut beraten, wenn diese Urteile als das genommen werden, was sie sind: Wichtige Beiträge zur Beruhigung der Glücksspielmärkte und so mancher überzogenen Forderung.

Grundlage für entschlossenes Vorgehen gegen illegale Glücksspielangebote

Sie bieten eine gute Grundlage für ein entschlossenes Vorgehen gegen illegale Glücksspielangebote auf allen Ebenen. Die ehrlichen Automatenanbieter brauchen dies gegen illegale Café-Casinos genau wie wir gegen die zweifelsfrei nicht erlaubnisfähigen Schwarzen Wetten auf Lotterien. Die Länder sind aufgefordert, bei den Aufsichten endlich leistungsfähigere Strukturen zu schaffen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist klar: Das Internetverbot von Online-Casino-Spielen aller Art ist nicht zu beanstanden. Und auch bei den Sportwetten ist der Weg beschrieben: Eine Experimentierphase ist ebenso zulässig wie die begründete zahlenmäßige Beschränkung von Konzessionen. Darauf komme ich noch.

Hervorzuheben für die weitere Regulierung ist die vollständige und akzentuierte Übereinstimmung zwischen Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht in der Betonung der Bekämpfung der Spielsucht und des Schutzes Minderjähriger als den entscheidenden Maßstab der Glücksspielregulierung. Daran ist zu sehen, wie weit der Glücksspielstaatsvertrag mit der Gleichwertigkeit seiner Ziele bei besonderer Betonung der Spielsuchtvermeidung bereits geht. All denjenigen Kreisen, Verbänden und gelegentlich auch Ländern, die geglaubt haben, sie könnten durch allgemeine Verbraucherschutzregeln oder sogenannte „qualitative Regulierung“ den Ankerpunkt der Spielsuchtbekämpfung in seiner rechtlichen Bedeutung zurückdrängen, sei gesagt, sie sind auf dem Irrweg.

Es spricht jetzt viel dafür „abzurüsten“. Es scheint so zu sein, dass die Mehrheit der Länder nicht bereit ist, den von Schleswig-Holstein, Hessen und Nordrhein-Westfalen propagierten Weg der Marktöffnung zu folgen. Die Glücksspielaufsichtsbehörden haben dazu die Prüfbitten der Ministerpräsidenten sehr ergebnisoffen mit dem Hinweis auf viele noch zu klärende, unbeantwortete Fragen „beantwortet“.

Bei den Sportwetten spricht viel dafür, die im 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag aufgezeigte Lösung in der ein oder anderen Form doch zu ratifizieren. Sie ist - von den Befürwortern begrenzten Konzessionen - ein weites Entgegenkommen gegenüber den Ländern Hessen und Schleswig-Holstein. Und ich will nicht verschweigen, das einzige Sportwettunternehmen, das sich die ganze Zeit gesetzeskonform verhält und dafür schwere wirtschaftliche Nachteile erleidet, nämlich Oddset / ODS, bekäme endlich eine faire Chance auf dem Markt.

DLTB befürwortet länderübergreifende Online-Aufsichtsbehörde

Darüber hinaus ist der Deutsche Lotto- und Totoblock sehr daran interessiert, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages wirksam durchgesetzt werden und die Länder die dafür notwendigen Kapazitäten zur Verfügung stellen. Der DLTB befürwortet eine länderübergreifende Online-Aufsichtsbehörde.

Alles oder nichts, wird es bei der Glücksspielregulierung nicht geben. Der DLTB setzt auf die pragmatische Vernunft der Länder, auf die Einsicht, dass die Minderheit mit Regeln leben können muss, die Mehrheit aber nicht dominieren kann und einen stabilen Glücksspielstaatsvertrag.

veranstaltet wurde der Kongress von der Fachzeitschrift Behörden Spiegel 


Autor: Martin Stadelmaier, Leiter des Berliner Büros des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)