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Eckpunktepapier des DLTB zum Glücksspielstaatsvertrag

I.

Die im Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) zusammengeschlossenen 16 Landeslotteriegesellschaften begrüßen die einstimmige Entscheidung der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 21. März 2019, die Sportwetten mit der Verlängerung der Experimentierklausel und dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag neu zu regeln. Der DLTB erwartet von den Akteuren auf dem Sportwettenmarkt, dass sie sich an die gesetzlichen Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag halten.

Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben gerade in jüngster Zeit nochmals festgestellt, dass der aktuelle Glücksspielstaatsvertrag verfassungs- und europarechtskonform ist. Der DLTB ist deshalb zuversichtlich, dass die vorgenannten rechtlichen und politischen Entscheidungen ebenso wie das verstärkte Einschreiten der Aufsichten gegen illegale Angebote zur Stabilität der Glücksspielmärkte in Deutschland beitragen werden.

Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2018 zur Einleitung einer strukturierten Debatte über mögliche Reformbedarfe werden vom DLTB ausdrücklich unterstützt. Der DLTB wird diesen Prozess weiterhin konstruktiv und sachbezogen begleiten.

II.

Das gemeinwohlorientierte Glücksspiel auf der Grundlage des Ordnungsrechts und im Rahmen der föderalen Zuständigkeit hat sich bewährt. Eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 soll sich nach übereinstimmenden Bekundungen aller Beteiligten daran orientieren.

Die 16 Landeslotteriegesellschaften stellen ein angemessenes und verantwortliches Glücksspielangebot bereit. Es genügt unstreitig und vorbildlich den Anforderungen der Suchtprävention, des Schutzes Minderjähriger und dem Spielerschutz.

Insbesondere große Lotterien gehören aufgrund der derzeitigen Ausgestaltung seit Jahrzehnten zu den weniger suchtgefährdenden Glücksspielen. Die negativen Begleiterscheinungen des Glücksspiels, insbesondere die Spielsucht, konnten durch die Organisation im staatlichen Monopol und die strenge Regulierung minimiert werden. Bei den großen Lotterien ist die Steuerungsfunktion der staatlichen Aufsichtsbehörden unmittelbar und effizient. Die Dämpfungswirkung hoher Steuern und Abgaben ist evident. Etwaige Manipulationsgefahren sind maximal reduziert.

Die 16 Landeslotteriegesellschaften führen jährlich fast 3 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben für gemeinwohlorientierte Zwecke ab. Das sind rund 8 Millionen Euro pro Tag. Sie sichern mit etwa 21.500 Annahmestellen viele Arbeitsplätze in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Die positive Wirkung der Annahmestellen im sozialen Gefüge, insbesondere im ländlichen Raum, ist unbestritten.

Attraktive und den Bedürfnissen der Spieler entsprechende Angebote sind für eine effiziente Kanalisierung entscheidend. Um ein ausreichendes und der Spielsuchtprävention verpflichtetes Glücksspiel anbieten und weiterentwickeln zu können, müssen die Landeslotteriegesellschaften zusätzlich zum Eigenvertrieb in der Lage sein, zum einen mit technischen Serviceplattformen zu kooperieren und zum anderen soziale Mediendienste und elektronische Medien gemeinsam zu nutzen.

Der DLTB tritt für den uneingeschränkten Erhalt des Lotteriemonopols in seinen heutigen Strukturen ein und hält an den Zielen von § 1 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages fest. Wir erwarten, dass auch die künftigen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages dieses sozialverträgliche Glücksspielangebot stärken.

III.

Der DLTB hat ein großes Interesse an effektiven Aufsichten. Sie schützen die legalen Anbieter. Sie sind erforderlich, um illegale Angebote zurückdrängen zu können. Sie sind unabdingbare Voraussetzung für jedwede Regulierung. Der DLTB spricht sich für eine nachdrückliche Stärkung von Aufsicht und Vollzug in technischer, personeller, rechtlicher und finanzieller Hinsicht aus. Dies gilt für alle Vertriebsformen, insbesondere für den Onlinebereich.

So hält der DLTB neben der vorhandenen „white-list“ für zugelassene Unternehmen eine sog. „black-list“ für illegale Glücksspielanbieter, neben der Unterbindung der Zahlungsströme auch das Blockieren von illegalen Glücksspielangeboten im Netz, eine enge Zusammenarbeit zwischen Aufsichten, Landesmedienanstalten, Finanzbehörden, Jugend- und Verbraucherschutzeinrichtungen, Polizei und Strafverfolgungsbehörden sowie für die Spielteilnahme im Internet die Identifizierung und Authentifizierung unter den gleichen Anforderungen für alle Veranstalter und Vermittler in derselben Glückspielsparte für unabdingbar.

Der DLTB befürwortet die Schaffung einer länderübergreifenden und unabhängigen Aufsichtsbehörde für Online-Glücksspielangebote, die der Überwachung sowie der Bekämpfung illegaler Online-Glücksspielangebote dienen soll. Um den Vollzug gegen illegale Online-Glücksspielanbieter zu stärken, spricht sich der DLTB für die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts aus, da hierdurch die Mitwirkung der Länder in Organisationsfragen durch staatsvertragliche Regelungen und Satzungsbestimmungen gewährleistet ist.

IV.

Der DLTB schließt sich Forderungen nach einer stärkeren Unterstützung der Sucht- und Präventionsforschung an. Ebenfalls hält es der DLTB für erforderlich, entsprechende Betreuungs- und Präventionseinrichtungen durch die Länder nachhaltig zu unterstützen.

V.

Für den DLTB ist Werbung ein wichtiger Bestandteil des ordnungsrechtlichen Kanalisierungsauftrages. Ohne entsprechende werbliche Informationsarbeit kann der DLTB in einem von illegalen Anbietern durchsetzten Markt nicht bestehen.

Der DLTB hält Präzisierungen über Art und Umfang der Werbung für erforderlich. Sie sollten dem aus § 5 Abs.1 des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages abgeleiteten Grundsatz folgen, dass Werbung dem Kanalisierungsgedanken auch bei großen Lotterien in einem ausgewählten Anbieterumfeld mehr Rechnung tragen muss. Dabei ist das unterschiedliche Gefährdungspotenzial von Glücksspielangeboten zu berücksichtigen.

VI.

Schwarze Lotteriewetten müssen verboten bleiben. Sie betreiben Produktpiraterie, zahlen so gut wie keine Steuern und Abgaben in Deutschland und sind nicht dem Gemeinwohl verpflichtet. Das Verbot muss weiterhin auf allen Ebenen durchgesetzt werden.

VII.

Der DLTB macht darauf aufmerksam, dass im Bereich von e-Sport und e-Games zunehmend Spielelemente zu finden sind, die entweder auf Glücksspielangebote hinführen oder sogar schon Glücksspiele sind. Vor allem unter dem Gesichtspunkt des Schutzes Minderjähriger regen wir an, gesetzgeberische Maßnahmen zu prüfen.

VIII.

Die Gesellschaften des DLTB bieten keine Online-Casino-Spiele an, da diese nach dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag verboten sind.

Im Zuge der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 wird auch über eine mögliche Aufhebung des Verbotes für diese Angebote debattiert. Für den DLTB gilt, dass von einer möglichen Lockerung des Online-Verbotes für Casino-Angebote keine unmittelbaren und mittelbaren Gefährdungen für das gemeinwohlorientierte Glücksspiel in Deutschland und das föderal organisierte staatliche Lotteriemonopol ausgehen dürfen.

Für den DLTB verbinden sich damit relevante Fragestellungen. Zum einen, wie insbesondere vor dem Hintergrund der Kohärenzerfordernisse des Europäischen Gerichtshofes und der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes die vorgenannten Gefährdungen rechtlich ausgeschlossen werden können. Zum anderen, wie die rechtssichere Regulierung des terrestrischen Automatenspiels bei gleichzeitig erlaubten Online-Casino-Angeboten aufrechterhalten werden kann. Und nicht zuletzt, wie sichergestellt werden kann, dass nach den bisherigen Vollzugserfahrungen die Regulierungsvorgaben auch tatsächlich eingehalten werden.

IX.

Der DLTB ist abschließend der Überzeugung, dass für eine nachhaltige Regulierung des Glückspiels als kein Wirtschaftsgut wie jedes andere, eine einheitliche Gesetzgebung durch die Länder notwendig ist. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die Bestrebungen der Länder für eine gemeinschaftliche Beschlussfassung über den Glücksspielstaatsvertrag ab dem 01. Juli 2021.


Autor: tbd.