Kein Anspruch auf Erstattung von Verlusten bei Zahlungen an illegalen Spielanbieter
Urteil des OLG Köln, Aktenzeichen: 18 U 8/21
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf Erstattung seiner Spielverluste gegen einen Online-Zahlungsdienstleister hat, über den er Zahlungen auf ein Spielerkonto bei einem Anbieter von illegalen Online-Casinospielen geleistet hatte. Der Spieler hatte seit März 2016 Zahlungen in Höhe von etwa 300.000 EUR erfüllt und davon mehr als die Hälfte verloren.
Das Oberlandesgericht begründet seine Entscheidung damit, dass ein auf Erstattung von Zahlungsbeträgen gerichteter Anspruch aus § 675c Abs. 2, § 675 Abs. 2 Satz 1, § 675u Satz 2 BGB nicht gegeben sei. Ein solcher Anspruch setze einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang voraus. Hieran fehle es, da die Autorisierung durch den Kläger erteilt wurde und mangels Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nicht gemäß § 134 BGB nichtig sei.
Eine Nichtigkeit der Zahlung folge auch nicht aus einem Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot nach § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2011. Hierfür hätte gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GlüStV 2011 eine Unterrichtung der Glücksspielaufsicht über die Illegalität des Anbieters vorausgehen müssen. Eine fehlende Verpflichtung auf Zahlung des Klägers dem Glücksspielanbieter gegenüber wirke sich nicht auf das Anweisungsverhältnis aus.
Autorin: Julia Glückert, LOTTO Niedersachsen