Unerlaubtes Glücksspiel
Zweitlotterien und Schwarze Lotteriewetten
Der verantwortungsvolle Umgang mit Glücksspiel steht bei uns staatlich erlaubten, legalen Glücksspielanbietern im Vordergrund. Dem entgegen stehen die sogenannten Zweitlotterien oder schwarze Lotteriewetten mit Sitz im Ausland – insbesondere Steueroasen wie Malta oder Gibraltar. Diese bieten Wetten auf den Ausgang der Ziehungsergebnisse der staatlich erlaubten Lotterien an, was nach deutschem Glücksspielrecht nicht erlaubt ist.
Auf ihren deutschsprachigen Webseiten bieten diese illegalen Anbieter Kopien deutscher Lotterien mit gleichen Ziehungsergebnissen, Quoten und Gewinnklassen an – allerdings ohne staatliche Erlaubnis. Sie locken potenzielle Spielteilnehmer mit Mega-Lotterien und Mehrfach-Jackpots und ködern Kunden mit Rabatt-Aktionen. Doch der Schein trügt: Spielteilnehmer geben ihren Tipp nicht beim Original ab, sondern schließen Wetten bei ausländischen Anbietern (bspw. Lottoland) darauf ab, dass seine Zahlen z. B. beim deutschen Original LOTTO 6aus49 gezogen werden. Diese Wetten auf Lotterien sind in Deutschland verboten.
Weiterführende Informationen
Prof. Dr. Thomas Dünchheim: „Schwarze Lotteriewetten – Ein synthetisches Glücksspielprodukt und dessen rechtliche Determinanten" | Beitrag in der ZfWG 2/18, ©ZfWG & Prof. Dr. Dünchheim
Zum Download
Information der Verbraucherzentrale: „Online Lotto: Vorsicht vor ‚schwarzen Lotterien‘“
Zur Verbraucherzentrale
Podcast mit Dr. Patrick Kemper „Online-Glücksspiele: Darauf sollten Sie achten“
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Ausmaß und Folgen der schwarzen Lotteriewetten in Deutschland
Laut des Jahresreports 2022 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder werden die Bruttospielerträge des unerlaubten Glücksspielmarktes im Jahr 2022 auf insgesamt rund 815 Mio. € geschätzt.
Die höchsten Marktanteile haben dabei die Segmente virtuelle Automatenspiele/Online-Casinospiele mit 425 Mio. € bzw. 52 % sowie die Online-Zweitlotterien mit 286 Mio. € bzw. 35 %. Daneben tragen die unerlaubten Sportwetten mit 58 Mio. Euro bzw. 7% und Online-Poker mit 46 Mio. Euro bzw. 6% zum unerlaubten Markt bei
Anbieter von Zweitlotterien bzw. Schwarzen Lotteriewetten führen im Gegensatz zu den staatlich erlaubten Lotterieveranstaltern keine Steuern, Abgaben und Zweckerträge an die jeweiligen Landeshaushalte sowie Destinatäre in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur, Denkmalpflege und Umweltschutz ab.
Zweitlotterien bzw. Schwarze Lotteriewetten schmälern zusätzlich die mögliche Gewinnhöhe aller Spielteilnehmer der staatlich erlaubten Lotterien in Deutschland, da sie die Spieleinsätze nicht an die staatlich erlaubten Lotterieveranstalter abführen. Wenn die Spieleinsätze nicht in den Totalisator – also dem gemeinsamen „Gewinn-Topf“ der staatlich erlaubten Lotterien – fließen, fallen die zu erwartenden Jackpots geringer aus.
Weiterführende Informationen
Jahresreport 2022 der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder
Zum Jahresreport
Regulierung des unerlaubten Glücksspielmarktes
Seit dem 1. Juli 2022 hat die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem länderübergreifendem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür übernommen. Damit wurden erstmalig die Kompetenzen und entsprechenden Vollzuginstrumente (z. B. IP Blocking und Payment Blocking) länderübergreifend gebündelt. Dies ist neben der Schaffung eines legalen Marktes ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Regulierung des Glücksspielmarktes.
Weiterführende Informationen
Pressemeldung GGL „Verwaltungsverfahren zur Sperrung der Angebote eines großen Anbieters von nicht erlaubnisfähigen Lotteriewetten sind eingeleitet“
Zur Pressemeldung Verwaltungsverfahren
FAQ der GGL zum Thema Netzsperren/IP Blocking
Zu den FAQ
Pressemeldung „LOTTO Niedersachsen begrüßt das Vorgehen der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegen schwarze Lotteriewetten“
Zur Pressemeldung von LOTTO Niedersachsen
Pressemeldung GGL: „GGL forciert Kampf gegen illegale Glücksspielangebote von Lottoland“
Zur Pressemeldung illegales Glücksspiel
Checkliste: Woran erkenne ich seriöse Lotterie-Anbieter?
Wenn Sie in Deutschland LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, TOTO oder KENO legal und sicher online spielen möchten, sollten Sie genau darauf achten, bei welchem Anbieter Sie Ihre Spielscheine einreichen.
Neben den offiziellen LOTTO-Anbietern mit glücksspielrechtlicher Erlaubnis – wie den 16 Landeslotteriegesellschaften und gewerblichen Spielvermittlern – existieren einige Zweitlotterien bzw. Schwarze Lotterien mit Sitz im Ausland auf dem deutschen Markt. Auf dem ersten Blick ähneln die Webseiten der illegalen Anbieter denen der Legalen – jedoch besitzen sie keine gültige Lizenz.
Doch Vorsicht: Bei den Zweitlotterien geben Sie nur eine Wette auf das Ergebnis der staatlich erlaubten Ziehungen ab und nehmen nicht an einer staatlichen erlaubten Lotterie teil. Ihre Tipps werden von den Zweitlotterien nicht an die offiziellen Lotterieveranstalter weitergegeben. Als Spielteilnehmer einer schwarzen Lotteriewette haben Sie also keine Garantie auf eine Gewinnauszahlung.
Wenn Sie in Deutschland Lotterien sicher beim Original spielen möchten, sollten Sie Online-Angeboten nicht ungeprüft vertrauen. Mit folgender Checkliste können Sie die Seriosität des Lotterie-Anbieters überprüfen:
1. Wird der Name des Anbieters in der White List genannt?
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht als zuständige Behörde die sogenannte White List, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 erhalten haben. Nicht aufgeführt werden hier unter anderem die bundesweiten, selbstständigen LOTTO-Annahmestellen sowie die gewerblichen Spielvermittler, die nur in einem Land tätig sind.
Den aktuellsten Stand der White List finden Sie hier.
2. Hat die Webseite des Anbieters ein Impressum?
Wenn das rechtlich notwendige Impressum auf der Webseite komplett fehlt, sollten Sie besonders vorsichtig sein und die Webseite verlassen. In Deutschland besteht eine Impressumspflicht, damit die Betreiber einer Webseite klar erkennbar sind.
3. Enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Formulierungen zu Wetten auf den Ausgang staatlich erlaubter Lotterien?
Wenn die AGB beschreiben, dass keine Spielteilnahme an staatlich erlaubten Lotterien erfolgt, sondern Wetten auf den Ausgang ebenjener – dann handelt es sich nicht um einen seriösen Lotterie-Anbieter.
Formulierungsbeispiele:
...die Website ermöglicht es Spielern, Tipps (Wetten) auf die Ergebnisse offizieller und/oder staatlicher Lotterien abzugeben…
...durch komplexe Absicherungsmaßnahmen und Versicherungsinstrumente, Risikohedging oder Risikoanleihen am Kapitalmarkt garantiert Zweitlotterie XY die Auszahlung aller Jackpots…
…diese Website ermöglicht den Spielteilnehmern die Teilnahme an Zweitlotterien, bei denen Tipps auf den Ausgang der Ziehung folgender Lotterien abgegeben werden…
Jeder Spieler erkennt an, dass Zweitlotterie XY keine Zusicherung in Bezug auf die Legalität der Nutzung ihrer Dienstleistungen in den Rechtsordnungen, in denen der Spieler wohnhaft oder ansässig ist, gibt oder geben kann…
4. Fehlen die Pflichthinweise zur Gewinnwahrscheinlichkeit und Spielsuchtprävention in der Online-Werbung?
Häufig fehlt dies bei den Werbemitteln von Zweitlotterien bzw. schwarzen Lotteriewetten: Online-Werbemittel für staatlich erlaubtes Glücksspiel müssen immer den Hinweis enthalten, dass die Spielteilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt ist und das Glücksspiel süchtig machen kann. Ebenso muss auf Hilfeangebote, wie z. B. www.check-dein-spiel.de, verwiesen werden. Zeigt das Werbemittel auch die Jackpot-Höhe an, muss zusätzlich die Gewinnwahrscheinlichkeit der höchsten Gewinnklasse auf dem Werbemittel angegeben werden.
5. Wird die gewählte Lotterie grundsätzlich in Deutschland angeboten?
Lotterien im Ausland wie Powerball oder Cash4Life in den USA, El Gordo in Spanien, Super Enalotto in Italien oder Euromillions können in Deutschland grundsätzlich nicht bei seriösen Anbietern gespielt werden. Häufig wird eine Spielteilnahme in Form von Zweitlotterien bzw. schwarzen Lotteriewetten angeboten, wobei die unseriösen Veranstalter dafür aber keine glücksspielrechtliche Erlaubnis in Deutschland besitzen. Das Angebot zur Teilnahme von schwarzen Lotteriewetten führt nicht zu einem Spielvertrag mit der jeweiligen Lotteriegesellschaft, sondern ist eine Wette auf die Ziehungsergebnisse.
6. Erhalte ich E-Mail-Werbung mit manipulierten Absenderadressen?
Die Domäne der E-Mail-Adresse – also der Teil nach dem @-Zeichen – sollte der offiziellen Webseiten-Domäne des seriösen Lotterie-Anbieters aus der oben genannten White List entsprechen, also z.B. …@lotto.de. Zweitlotterien versuchen, die Absenderadresse zu manipulieren, damit Ihnen suggeriert wird, dass es sich um einen seriösen Anbieter handeln soll. Beispiel: …@lotto.de.cc.
7. Verwendet der Anbieter unbekannte Prüfsiegel?
Illegale Anbieter von Zweitlotterien bzw. schwarzen Lotteriewetten werden recht kreativ, wenn es darum geht, Ihnen zu suggerieren, dass die Spielangebote seriös und sicher sind. Dazu gehört auch die Verwendung unbekannter Prüfsiegel für Glücksspielanbieter. Indizien für einen seriösen Anbieter sind z. B. die Prüfsiegel der European Lotteries (EL) und/oder der World Lottery Association (WLA).
Autorin: Hannah Strobel, LOTTO Niedersachsen