Schwarzlotterien nutzen den Hype um Mega Millions, Powerball und El Gordo aus
DLTB warnt vor Verbrauchertäuschung durch illegale Angebote ausländischer Lotterien
Ein riesiger Lotterie-Jackpot der US-Lotterie Mega Millions hat die Aufmerksamkeit auch deutscher Medien und Verbraucher geweckt: Am 23. Oktober wurde der 1,6 Milliarden Dollar-Jackpot geknackt. Der bisher größte Gewinn in der US-Geschichte. Die Chance auf die umgerechnet 1,4 Milliarden Euro lag bei 1 zu 303 Millionen.
Kann man auch in Deutschland an ausländischen Lotterien teilnehmen?
Einige Glücksspielanbieter versuchen, den Hype um ausländische Lotterien für sich zu nutzen und werben in Deutschland illegal für ausländische Lotterien. Dieses ist nach dem deutschen Glücksspielgesetz verboten.
Torsten Meinberg, Geschäftsführer von LOTTO Hamburg, der federführenden Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock erläutert: „Wer in Deutschland Glücksspiel veranstaltet oder vertreibt, benötigt eine staatliche Genehmigung der deutschen Glücksspielaufsichtsbehörden. Ausländische Lotterien sind in Deutschland nicht zulässig. Das hat seine Gründe beispielsweise im Verbraucherschutz und der Spielsuchtprävention.
Trotzdem erwecken Schwarzlotterien mit Sitz in Steueroasen wie Malta oder Gibraltar den Eindruck, man könne im Internet an den ausländischen Lotterien wie Mega Millions, Powerball oder dem spanischen El Gordo teilnehmen. Das ist Verbrauchertäuschung. Denn sie bieten nur Wetten auf das Ergebnis der Ziehungen. Auch wenn Anbieter Spielscheine im Ausland kaufen, ist deren Vertrieb in Deutschland verboten.
Außerdem ist wichtig: Im Konfliktfall können sich die Spielteilnehmer nicht auf deutsche Verbraucherschutzstandards berufen, sondern müssen ihr Recht im Ausland einklagen. Viele wissen nicht, dass sie ein hohes Risiko eingehen.“
Meinberg empfiehlt: Ein Blick ins Impressum der Anbieter zeigt, ob die Unternehmen ihren Firmensitz in Deutschland haben. In einer „White List der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder“ sind die Namen aller in Deutschland genehmigten Glücksspielanbieter aufgelistet. Diese wird vom Hessischen Innenministerium herausgegeben.
White-List der Glücksspielaufsichtsbehörden
Autorin: Madeleine Göhring, LOTTO Hamburg