Bundesgericht ebnet den Weg für Vorgehen gegen illegales Glücksspiel
Bundesverwaltungsgericht entzieht Kritik an Glücksspielregulierung den Boden
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausländische Anbieter von Internet-Glücksspielen in die Schranken gewiesen. Die in dieser Woche veröffentlichte Begründung des Urteils vom 26. Oktober 2017 bestätigt die deutsche Glücksspielregulierung. Das oberste Gericht unterstreicht darin die Vereinbarkeit der in Deutschland geltenden Verbote für Online-Casino- und Online-Pokerspiele mit Verfassungs- und EU-Recht.
Die Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks, Torsten Meinberg und Michael Heinrich begrüßen das Urteil: "Damit gibt das Bundesverwaltungsgericht den für Glücksspiele zuständigen Landesbehörden die nötige Rechtssicherheit, um gegen ausländische Anbieter ohne deutsche Glücksspiellizenz vorzugehen. Der Vollzug wird dadurch weiter gestärkt."
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass die neu in den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) aufgenommenen Regelungen zu den Spielhallen verfassungs- und europarechtskonform sind und der Gesetzgeber insoweit ein kohärentes Gesetz geschaffen hat. Nun bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Bundesländer in ihrer Auffassung, besonders gefährliche Glücksspiele, wie Casino- und Pokerspiele, im Internet generell verbieten zu dürfen (siehe BVerwG 8 C 18.16 und 8 C 14.16).
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht anerkennt und betont in seiner Entscheidung, dass das Glücksspielrecht primär dem Verbraucher- und Jugendschutz und nicht den Profitinteressen einiger Unternehmen dient. Diese Grundsätze gelten auch für private Anbieter wie Soziallotterien, gewerbliche Spielevermittler, Gewinnspielgeräte, Sportwetten etc.
Mit Blick auf die politische Diskussion um die deutsche Glücksspiel-Regulierung betont der Verwaltungsjurist Torsten Meinberg: "Das Urteil bietet keinen Anlass für Forderungen, das Glücksspielrecht umfassend zu ändern. Die Politik wird sich mit den vom obersten Verwaltungsgericht aufgestellten Kriterien auseinandersetzten müssen. Für Klientelpolitik zu Gunsten internationaler Glücksspielkonzerne gibt es nach dieser Entscheidung keine Grundlage mehr. Wer es dennoch will, gefährdet willentlich den Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz."
Nach Überzeugung der DLTB-Federführer Meinberg und Heinrich haben die Bundesländer mit dem GlüStV von 2012 eine alle Interessen angemessen berücksichtigende Regelung geschaffen, die den Maßstäben des Europa- und des Verfassungsrechts genügen. Wichtig sei es jetzt diese Regelungen durchzusetzen und den Vollzug zu stärken. Rechtliche Hürden stehen dem nach der Entscheidung des BVerwG nicht mehr entgegen.
Weitere Informationen
Link zum Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2017 - BVerwG 8 C 18.16 und 8 C 14.16
Autorin: Madeleine Göhring, LOTTO Hamburg